IST DER HAUSVERWALTER AUCH HAUSMEISTER?
Eine Hausverwaltung ist nicht automatisch auch für Hausmeistertätigkeiten zuständig. Zwar übernehmen einige Verwaltungen diese zusätzlich, doch ihre Hauptaufgabe besteht in der Überwachung des Hausmeisters sowie der Beauftragung von Handwerkern. Bietet eine Verwaltung auch Hausmeisterdienste an, umfasst dies oft Kleinreparaturen, Gartenpflege oder die Reinigung gemeinschaftlicher Bereiche. Dadurch lassen sich kleinere Arbeiten schnell erledigen. In solchen Fällen verschwimmen die Grenzen zum Facility-Management, das der klassischen Hausverwaltung in vielerlei Hinsicht ähnelt.