Das Hausgeld ist eine regelmäßige, monatliche Zahlung, die Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Hausverwaltung leisten. Es dient der Deckung sämtlicher gemeinschaftlicher Kosten, die für den Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Bestandteile des Hausgeldes Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: 1. Betriebskosten: Hierzu zählen sämtliche laufenden Ausgaben für die Bewirtschaftung des Gebäudes, z.B. Müllabfuhr, Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen, Hausmeisterdienste, Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche, etc. 2. Verwaltungskosten: Kosten, die etwa für die Vergütung der Hausverwaltung, die Organisation von Eigentümerversammlungen oder die Erstellung der Jahresabrechnung anfallen. 3. Rücklagenbildung: Ein Teil des Hausgeldes fließt in die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Diese dient der Finanzierung zukünftiger Sanierungen oder unerwarteter Reparaturen. Abgrenzung zu Nebenkosten Während Nebenkosten lediglich die umlagefähigen Betriebskosten betreffen, beinhaltet das Hausgeld auch nicht umlagefähige Kosten wie Rücklagen für künftige Instandhaltungen oder Verwaltungsgebühren. Kosten, die durch das Hausgeld gedeckt werden ✔ Betriebskosten: Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Reinigung, Winterdienst, Hausmeisterdienste ✔ Instandhaltungskosten für Gemeinschaftseigentum: Reparaturen an Dächern, Fassaden, Heizungsanlagen ✔ Hausverwaltungskosten: Honorare für die Hausverwaltung ✔ Versicherungskosten: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung ✔ Rücklagen für Instandhaltungen: Ansparungen für größere Sanierungsmaßnahmen Kosten, die nicht durch das Hausgeld gedeckt werden ✘ Sondereigentumskosten: Reparaturen oder Renovierungen innerhalb der eigenen Wohnung ✘ Individuelle Renovierungsarbeiten: Malerarbeiten oder Bodenbeläge innerhalb der Wohnung ✘ Private Versicherungen: Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung