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WAS IST HAUSGELD?

Das Hausgeld ist eine regelmäßige, monatliche Zahlung, die Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Hausverwaltung leisten. Es dient der Deckung sämtlicher gemeinschaftlicher Kosten, die für den Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Bestandteile des Hausgeldes Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: 1. Betriebskosten: Hierzu zählen sämtliche laufenden Ausgaben für die Bewirtschaftung des Gebäudes, z.B. Müllabfuhr, Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen, Hausmeisterdienste, Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche, etc. 2. Verwaltungskosten: Kosten, die etwa für die Vergütung der Hausverwaltung, die Organisation von Eigentümerversammlungen oder die Erstellung der Jahresabrechnung anfallen. 3. Rücklagenbildung: Ein Teil des Hausgeldes fließt in die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Diese dient der Finanzierung zukünftiger Sanierungen oder unerwarteter Reparaturen. Abgrenzung zu Nebenkosten Während Nebenkosten lediglich die umlagefähigen Betriebskosten betreffen, beinhaltet das Hausgeld auch nicht umlagefähige Kosten wie Rücklagen für künftige Instandhaltungen oder Verwaltungsgebühren. Kosten, die durch das Hausgeld gedeckt werden ✔ Betriebskosten: Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Reinigung, Winterdienst, Hausmeisterdienste ✔ Instandhaltungskosten für Gemeinschaftseigentum: Reparaturen an Dächern, Fassaden, Heizungsanlagen ✔ Hausverwaltungskosten: Honorare für die Hausverwaltung ✔ Versicherungskosten: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung ✔ Rücklagen für Instandhaltungen: Ansparungen für größere Sanierungsmaßnahmen Kosten, die nicht durch das Hausgeld gedeckt werden ✘ Sondereigentumskosten: Reparaturen oder Renovierungen innerhalb der eigenen Wohnung ✘ Individuelle Renovierungsarbeiten: Malerarbeiten oder Bodenbeläge innerhalb der Wohnung ✘ Private Versicherungen: Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung

UMLAGE UND ZAHLUNG DES HAUSGELDES

Was ist umlegbares Hausgeld? Das umlegbare Hausgeld bezeichnet jene Betriebskosten, die Vermieter einer vermieteten Eigentumswohnung auf ihre Mieter übertragen dürfen. Diese Kosten umfassen regelmäßig anfallende Ausgaben für den Betrieb und die Bewirtschaftung des Gebäudes sowie des Grundstücks. Typische Beispiele sind die Kosten für die Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste und Heizkosten. Rechtliche Grundlage und Umlage auf Mieter Grundlage für die Umlagefähigkeit dieser Kosten ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Diese legt fest, welche Kostenpositionen Vermieter in der jährlichen Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben dürfen. Dadurch wird ein Teil des Hausgeldes von den Mietern getragen, während nicht umlagefähige Kosten – insbesondere Rücklagen für Instandhaltungen und Verwaltungskosten – von den Eigentümern selbst zu tragen sind. Zahlung und Festsetzung des Hausgeldes Wohnungseigentümer sind verpflichtet, das Hausgeld monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu entrichten. Diese Zahlungen dienen der Deckung sowohl der laufenden Betriebskosten als auch der Bildung von Rücklagen für zukünftige Instandhaltungen und größere Sanierungsmaßnahmen. Die Höhe des Hausgeldes wird in der jährlichen Eigentümerversammlung festgelegt und basiert auf dem Wirtschaftsplan der WEG, der die voraussichtlichen Kosten für das kommende Jahr berücksichtigt. Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung Eine pünktliche und regelmäßige Zahlung des Hausgeldes ist essenziell, da es die Finanzierung des gemeinschaftlichen Eigentums sichert. Verspätete oder ausbleibende Zahlungen können zu Mahnungen oder rechtlichen Schritten durch die Hausverwaltung führen, was im schlimmsten Fall zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen für die säumigen Eigentümer nach sich ziehen kann.

HAUSGELD STEUERLICH ABSETZEN

Während einige Kosten für selbst genutztes Wohneigentum als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend gemacht werden können, profitieren Vermieter zusätzlich von weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Werbungskosten. Steuerlich absetzbare Bestandteile des Hausgeldes -§ 35a (2) EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen Dieser Absatz ermöglicht eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, also Tätigkeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten. Dazu zählen z. B. Hausmeisterdienste, Gartenpflege oder Winterdienst. ➡ Steuervorteil: 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr. § 35a (3) EStG – Handwerkerleistungen Hierunter fallen Handwerkerarbeiten, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung der Immobilie beitragen, z. B. Malerarbeiten oder Wartung der Heizungsanlage. ➡ Steuervorteil: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Steuerliche Absetzbarkeit für Vermieter Vermieter können neben haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zusätzliche Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben: Kostenart                                       Absetzbar bei Eigennutzung?                             Absetzbar bei Vermietung? Handwerkerleistungen                                 ✅ Ja                                                                                ✅ Ja Hausmeister- und Gartenpflege              ✅ Ja                                                                                ✅ Ja Verwaltungskosten                                        ❌ Nein                                                                          ✅ Ja Gebäudeversicherung                                   ❌ Nein                                                                          ✅ Ja Grundsteuer                                                      ❌ Nein                                                                          ✅ Ja

HAUSGELD IN DER STEUERERKLÄRUNG

Das Hausgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei hängt die steuerliche Absetzbarkeit davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. 1. Selbstgenutzte Immobilie Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können nur haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus dem Hausgeld steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise: - Gartenpflege - Treppenhausreinigung - Hausmeisterdienste - Reparatur- und Wartungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum Diese Posten werden in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen (Anlage H) der Steuererklärung eingetragen. Absetzbar sind 20 % der Lohnkosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € (haushaltsnahe Dienstleistungen) bzw. 1.200 € (Handwerkerleistungen) pro Jahr. 2. Vermietete Immobilie Für vermietete Wohnungen kann das Hausgeld als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) berücksichtigt werden. Absetzbar sind unter anderem: - Umlagefähige Betriebskosten (z. B. Hausmeister, Versicherungen, Müllabfuhr) - Verwaltungskosten - Instandhaltungskosten (wenn tatsächlich Aufwendungen entstanden sind) Wichtig: Die Instandhaltungsrücklage ist erst dann steuerlich absetzbar, wenn sie tatsächlich für Reparaturen oder Sanierungen verwendet wird. Die bloße Einzahlung in die Rücklage kann nicht direkt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies bestätigte ein aktuelles Urteil vom 14.01.2025 des Bundesfinanzhofes (IX R 19/24). Hinweis Um die Steuererklärung korrekt auszufüllen, sollten Eigentümer die Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung bereithalten. Diese listet auf, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können und welche nicht. Eine klare Trennung zwischen betriebskostenrelevanten und nicht umlagefähigen Kosten erleichtert die korrekte steuerliche Erfassung.

FRAGEN & ANTWORTEN

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WELCHE KOSTEN SIND IM HAUSGELD ENTHALTEN?

Das Hausgeld umfasst die monatlichen Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Kosten. Dazu gehören umlagefähige Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Heizkosten, Müllentsorgung, Hausmeister, Gebäudereinigung und Versicherungen. Nicht umlagefähige Kosten beinhalten Verwaltungsgebühren der Hausverwaltung sowie Beiträge zur Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Modernisierungen. Zusätzlich können Sonderumlagen für unerwartete Kosten anfallen. Die genaue Zusammensetzung des Hausgeldes ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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KANN DAS GESAMTE HAUSGELD STEUERLICH ABGESETZT WERDEN?

Nein, das Hausgeld kann nicht vollständig steuerlich abgesetzt werden. Es setzt sich aus umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten zusammen. Umlagefähige Kosten, wie etwa Betriebskosten, können bei Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nicht umlagefähige Kosten, z. B. Instandhaltungsrücklagen, sind in der Regel nicht absetzbar. Allerdings können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anteilig steuerlich berücksichtigt werden. Bei selbst genutztem Eigentum ist die Absetzbarkeit des Hausgeldes stark eingeschränkt.

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WELCHE FOLGEN HAT DIE NICHT-ZAHLUNG DES HAUSGELDES FÜR DEN EIGENTÜMER?

Wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtliche Schritte einleiten. Zunächst erfolgt meist eine Mahnung, anschließend kann die WEG ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage anstrengen. Bei einem vollstreckbaren Titel droht die Mobiliarzwangsvollstreckung (§§ 808 ff. ZPO), bei der der Gerichtsvollzieher pfändbare Gegenstände einzieht. Zudem ist eine Immobiliarzwangsvollstreckung (§§ 866 ff. ZPO) möglich, etwa durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder Zwangsversteigerung der Wohnung.

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WO WIRD DAS HAUSGELD IN DER STEUERERKLÄRUNG ANGEGEBEN?

Das Hausgeld wird in der Steuererklärung je nach Nutzung der Immobilie unterschiedlich angegeben. Bei vermieteten Objekten können umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) geltend gemacht werden. Instandhaltungsrücklagen sind erst bei tatsächlicher Verwendung absetzbar. Bei selbst genutzten Immobilien können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anteilig in der Anlage Haushaltnahe Aufwendungen angegeben werden. Die Hausverwaltung stellt hierfür eine Jahresabrechnung mit steuerlich relevanten Beträgen aus.

WEITERE BEITRÄGE ZUR IMMOBILIENVERWALTUNG

ENERGETISCHE MODERNISIERUNG EINFACH ERKLÄRT

Eine Modernisierung verbessert den technischen Zustand einer Immobilie und erhöht deren Wert. Eigentümer verfolgen dabei oft das Ziel, zukünftige Ausgaben für Gas, Wasser oder Strom zu reduzieren und gleichzeitig die Mietpreise anheben zu können.

INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE: HÖHE UND VERWENDUNG

Jeder Eigentümer einer Wohnung muss eine Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage genannt) bilden. Diese Rücklage dient der Finanzierung größerer Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die in der Regel einmalige, umfangreiche Arbeiten umfassen.

MIETMINDERUNG: WANN IST WAS ERLAUBT?

Für Mieter stellt die Mietminderung ein wichtiges Recht dar, um auf Mängel in der Wohnung zu reagieren. Sei es Schimmel, Lärm oder andere Störungen – eine Mietminderung ermöglicht es, die Miete in bestimmten Fällen anzupassen, um den Mangel widerzuspiegeln.