Jede Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, sich an der Instandhaltungsrücklage – mittlerweile als Erhaltungsrücklage bezeichnet – zu beteiligen. Diese dient der Finanzierung größerer Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.