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WAS IST EIN WIRTSCHAFTSPLAN?

Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein detaillierter Finanzplan für eine festgelegte Periode, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für das kommende Jahr festlegt. Die WEG verwaltet gemeinsames Vermögen, das sowohl aus der Immobilie als auch aus finanziellen Mitteln auf einem Gemeinschaftskonto besteht, welches für die Verwaltung und Instandhaltung verwendet wird. Die monatlichen Hausgeldzahlungen und Rücklagen, die von den Eigentümern aufgebracht werden, dienen nicht nur der Verwaltung, sondern auch der Instandhaltung und Wertsteigerung des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie sind notwendig, um geplante Investitionen und Reparaturen zu finanzieren und somit den langfristigen Werterhalt der Immobilie zu sichern. Der Wirtschaftsplan gibt einen Überblick über das gesamte Vermögen der WEG und teilt es auf die verschiedenen Kostenpositionen auf. Die Höhe des Hausgeldes, das jeder Eigentümer zu zahlen hat, wird auf Grundlage von Prognosen aus vergangenen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen berechnet. Diese voraussichtlichen Kosten werden durch einen festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer aufgeteilt. Das Hauptziel des Wirtschaftsplans ist es, sicherzustellen, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um den Werterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten. Gleichzeitig bietet er Einblicke in die finanzielle Stabilität der WEG, was für die Miteigentümer sowie potenzielle Käufer von großer Bedeutung ist. Eine mangelnde Zahlungsfähigkeit der WEG kann zu erheblichen Wertverlusten der Immobilie führen, was die Notwendigkeit einer soliden finanziellen Planung unterstreicht.

GRUNDLAGE DES WIRTSCHAFTSPLANS

Die rechtlichen Grundlagen für den Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Wohnungseigentumsgesetz verankert. Die wesentlichen Paragraphen, die den Wirtschaftsplan betreffen, sind insbesondere: § 28 Abs. 1–2 WEG - Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht Absatz 1 verpflichtet die WEG-Verwaltung, für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der die voraussichtlichen Vorschüsse zur Deckung der Kosten sowie die geplanten Rücklagen enthält. Dieser Plan muss die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für das kommende Jahr abbilden. Absatz 2 regelt, dass nach Jahresende eine Abgleichung der tatsächlichen Kosten mit dem Wirtschaftsplan erfolgen muss. Zu diesem Zweck hat die WEG-Verwaltung eine Jahresabrechnung zu erstellen, die die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufzeigt. Auf Basis dieser Abrechnung wird in der Eigentümerversammlung entschieden, ob Nachzahlungen erforderlich sind und ob eine Anpassung der Prognosen für das nächste Jahr notwendig ist. § 29 Abs. 2 WEG- Verwaltungsbeirat Laut Absatz 2 muss der Wirtschaftsplan von der WEG beschlossen werden. Der Verwaltungsbeirat ist dafür zuständig, den Wirtschaftsplan sowie die Jahresabrechnung zu prüfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben. Erst nach dieser Prüfung können die Unterlagen in der WEG-Versammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr basiert also immer auf den tatsächlichen Zahlen der Jahresabrechnung des Vorjahres. Ein signifikanter Anstieg oder Rückgang der Kostenschätzungen im Vergleich zum Vorjahr sollte von den Miteigentümern hinterfragt und sorgfältig geprüft werden.

EINZELWIRTSCHAFTSPLAN IN DER WEG

Der Einzelwirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein detaillierter Finanzplan, der die voraussichtlichen monatlichen Zahlungen, das sogenannte Hausgeld, für jeden einzelnen Eigentümer festlegt. Er umfasst die finanziellen Verpflichtungen der Miteigentümer in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum und stellt sicher, dass die Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und den Betrieb des gemeinschaftlich genutzten Teils der Immobilie gedeckt werden. Der Einzelwirtschaftsplan enthält keine Kosten, die mit Sondereigentum in Verbindung stehen. Auch die Kosten für die Verwaltung des Sondereigentums (SEV) sind nicht Teil dieses Plans. Die Kostenverteilung der gemeinschaftlichen Ausgaben wird im Einzelwirtschaftsplan durch den Verteilungsschlüssel festgelegt. In der Regel basiert dieser Schlüssel auf dem Miteigentumsanteil (MEA) jedes Eigentümers, der in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung der WEG definiert ist. So erhält jeder Eigentümer eine anteilige Belastung der Kosten entsprechend seinem Anteil am gesamten Gebäude. Im Einzelwirtschaftsplan sind alle relevanten Kostenpositionen aufgeführt, und es wird der Betrag berechnet, den jeder Eigentümer monatlich zu zahlen hat. Diese Zahlungen dienen der Deckung der laufenden Ausgaben sowie der Ansammlung von Rücklagen für zukünftige Reparaturen und Investitionen, wie etwa Sanierungen oder Modernisierungen. Der Einzelwirtschaftsplan bildet zusammen mit dem Gesamtwirtschaftsplan die Grundlage für die finanzielle Planung und Transparenz in der WEG. Miteigentümer können so ihre finanziellen Verpflichtungen genau nachvollziehen und sich auf die künftigen Zahlungen einstellen.

VORTEILE DES WIRTSCHAFTSPLANS

Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft bringt zahlreiche Vorteile, indem er eine klare finanzielle Planungsgrundlage schafft und die Transparenz sowie das Vertrauen in die Verwaltung stärkt. Die wichtigsten Nutzen des Wirtschaftsplans haben wir Ihnen hier zusammengestellt: Finanzielle Planung Der Wirtschaftsplan definiert die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr, was den Eigentümern eine präzise Grundlage zur Planung ihrer finanziellen Verpflichtungen bietet. Dies ermöglicht eine effiziente Mittelverwendung und minimiert das Risiko finanzieller Engpässe. Transparenz Durch die detaillierte Darstellung der zu erwartenden Kosten und der Verwendung der Hausgeldzahlungen wird den Eigentümern eine klare Übersicht geboten. Diese Transparenz fördert das Vertrauen und steigert die Zufriedenheit mit der Verwaltung. Basis für Beschlüsse Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für wichtige Entscheidungen in der Eigentümerversammlung, etwa die Festlegung der Höhe des monatlichen Hausgeldes oder die Höhe der Rücklagenbildung. Kostenkontrolle Er ermöglicht es, die tatsächlichen Ausgaben mit den geplanten Kosten zu vergleichen und etwaige Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Auf dieser Basis können notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Instandhaltungsplanung Der Wirtschaftsplan berücksichtigt Rücklagen, die für zukünftige Reparaturen oder Sanierungen benötigt werden. So lässt sich eine nachhaltige und langfristige Instandhaltungsstrategie entwickeln. Gerechte Kostenverteilung Die Verteilung der Kosten erfolgt meist nach einem festgelegten Schlüssel, der im Einzelwirtschaftsplan dargelegt ist, wodurch eine faire Aufteilung der finanziellen Belastungen gewährleistet wird. Vermeidung finanzieller Engpässe Durch eine realistische Planung und rechtzeitige Rücklagenbildung werden unvorhergesehene finanzielle Engpässe vermieden, die ansonsten zu Sonderumlagen oder finanziellen Belastungen führen könnten.

ANFERTIGUNG DES WIRTSCHAFTSPLANS

Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird in der Regel von der Hausverwaltung erstellt. Diese übernimmt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen entsprechenden Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Hausverwaltung hat durch ihre Erfahrung und ihre Kenntnis der laufenden Kosten sowie der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen die Fähigkeit, die voraussichtlichen Ausgaben für das kommende Jahr realistisch zu schätzen. Sie kann dabei auf die Daten aus den Jahresabrechnungen der Vorjahre zurückgreifen und mit Dienstleistern und Lieferanten zusammenarbeiten, um entsprechende Kostenschätzungen und Angebote zu erhalten. Der Verwaltungsbeirat, ein Gremium von Eigentümern, das die Hausverwaltung bei ihrer Tätigkeit unterstützt und kontrolliert, arbeitet ebenfalls bei der Erstellung des Wirtschaftsplans mit. Dieser Beirat sorgt für eine zusätzliche Kontrolle und trägt dazu bei, dass die Eigentümergemeinschaft bestmöglich vertreten wird. Es ist von großer Bedeutung, dass die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan sorgfältig und transparent erstellt. So erhalten die Eigentümer eine klare und nachvollziehbare Übersicht über die voraussichtlichen finanziellen Mittel und Belastungen der Gemeinschaft. Der Wirtschaftsplan wird schließlich den Eigentümern zur Genehmigung vorgelegt und muss in der Eigentümerversammlung von der Mehrheit angenommen werden, um verbindlich zu werden. Eine fachgerechte Hausverwaltung berücksichtigt auch Faktoren wie Inflation oder größere, mehrjährige Investitionen, um einen nachhaltig tragfähigen und realistischen Plan zu erstellen. Ein zu niedrig angesetztes Hausgeld mag kurzfristig attraktiv erscheinen, kann jedoch zu erheblichen finanziellen Problemen im Falle von Notfällen führen. Andererseits kann ein zu hoch angesetztes Hausgeld zu Unzufriedenheit und Misstrauen gegenüber der Verwaltung führen.

BESCHLIEßEN DES WIRTSCHAFTSPLANS 

Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird auf der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen und gilt üblicherweise für ein Kalenderjahr. Daher muss er jedes Jahr neu beschlossen und genehmigt werden, wobei bestimmte gesetzliche Vorgaben und Vorschriften beachtet werden müssen. Der Prozess beginnt mit der Erstellung des Wirtschaftsplans durch die Hausverwaltung, die auch die Eigentümerversammlung vorbereitet. Der Wirtschaftsplan wird allen Eigentümern zusammen mit der Einladung zur Versammlung zugestellt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Beschluss über den Wirtschaftsplan bereits als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Eigentümerversammlung festgehalten wird. Andernfalls ist ein Beschluss nicht möglich, und der Wirtschaftsplan darf nicht in Kraft treten. Während der Eigentümerversammlung wird der Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung vorgestellt. Nach der Präsentation haben die Eigentümer die Möglichkeit, Fragen zu stellen, ihre Bedenken zu äußern oder Änderungsanträge zu stellen, falls Unstimmigkeiten oder Verbesserungsvorschläge bestehen. Nach der Diskussion erfolgt die Abstimmung über den Wirtschaftsplan. Die Annahme erfolgt durch einfache Mehrheit der Eigentümer, sofern in der Teilungserklärung nichts anderes festgelegt ist. Wird der Wirtschaftsplan von der Mehrheit der Eigentümer angenommen, gilt er als genehmigt und ist verbindlich für das kommende Jahr. Anschließend muss der Wirtschaftsplan von der WEG oder dem Verwaltungsbeirat unterzeichnet werden, um die Annahme zu bestätigen. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Unterschrift ausschließlich durch die Hausverwaltung potenziell das Vertrauen zwischen WEG und Hausverwaltung beeinträchtigen könnte. Es wird dringend empfohlen, dass eine weitere unabhängige Partei, die nicht in die Erstellung und Vorlage des Wirtschaftsplans involviert war, ebenfalls ihre Unterschrift leistet.

FRISTEN FÜR DEN WIRTSCHAFTSPLAN

Der Zeitpunkt, an dem der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgelegt werden muss, ist gesetzlich nicht exakt festgelegt. Üblicherweise gilt der Wirtschaftsplan für ein Wirtschaftsjahr, das in den meisten Fällen mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Daher muss der Wirtschaftsplan jedes Jahr erneut beschlossen und genehmigt werden. Die Einladung zur Eigentümerversammlung, in der der Wirtschaftsplan vorgestellt und beschlossen wird, enthält in der Regel auch den Wirtschaftsplan als Beilage. Da der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr gilt, sollte er vor Beginn des Wirtschaftsjahres vorgelegt, diskutiert und genehmigt werden, damit die Verwaltung rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen kann. Da die Erstellung des Wirtschaftsplans auf der Jahresabrechnung basiert, muss diese zunächst vorliegen. Daher ist es realistisch, den Wirtschaftsplan in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres vorzulegen. Ein Beispiel für den zeitlichen Ablauf: Im Jahr 2025 erstellt die WEG-Verwaltung nach Erhalt aller Abrechnungen die Jahresendabrechnung für 2024. Ab Juni wird dann der Wirtschaftsplan für 2026 erarbeitet, der auf der Versammlung im Oktober zur Abstimmung kommt. Nach der Genehmigung gilt der Wirtschaftsplan ab dem 1. Januar 2026. Die Umsetzung des Wirtschaftsplans erfolgt durch die Hausverwaltung, die die Hausgeldzahlungen der Eigentümer überprüft und entsprechend dem Verteilungsschlüssel einzieht. Anschließend werden die geplanten Ausgaben für Instandhaltung, Betriebskosten und Verwaltungskosten gemäß den festgelegten Positionen ausgeführt. Am Ende des Geschäftsjahres erstellt die Hausverwaltung eine Jahresabrechnung, in der die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit den ursprünglich geplanten Zahlen im Wirtschaftsplan verglichen werden. Etwaige Abweichungen werden in der Jahresabrechnung aufgeführt und über eine Sonderumlage auf die Eigentümer umgelegt.

HERAUSFORDERUNGEN BEIM WIRTSCHAFTSPLAN

Beim Erstellen eines Wirtschaftsplans können diverse Herausforderungen auftreten, die eine präzise und effiziente Planung erschweren. 1. Verzögerte Erstellung Das WEG-Gesetz gibt zwar keine feste Frist vor, jedoch können Eigentümer festlegen, dass der Wirtschaftsplan innerhalb der ersten Monate des Jahres vorliegen muss. Kommt die Hausverwaltung dieser Verpflichtung nicht nach, kann sie ohne Mahnung in Verzug gesetzt werden. 2. Unzureichende Datengrundlage Eine exakte Planung setzt detaillierte Kenntnisse über vergangene Einnahmen und Ausgaben voraus. Fehlen diese Daten, wird es schwierig, eine realistische Kalkulation vorzunehmen. Erfahrene Hausverwaltungen können auf historische Werte zurückgreifen, doch bei unvollständiger Buchhaltung wird die Prognose ungenau. 3. Schwankende Kosten Betriebskosten, Reparaturen und Instandhaltungen unterliegen oft unvorhersehbaren Schwankungen, wodurch eine exakte Budgetierung erschwert wird. Plötzliche Preissteigerungen können zu Abweichungen vom Wirtschaftsplan führen. 4. Meinungsverschiedenheiten über Kosten Eigentümer haben oft unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Ausgaben notwendig sind. Dies kann zu langwierigen Diskussionen führen und die Verabschiedung des Wirtschaftsplans hinauszögern. 5. Schwierigkeiten bei der Rücklagenbildung Die angemessene Höhe der Instandhaltungsrücklage ist häufig ein Streitpunkt. Während einige Eigentümer hohe Rücklagen befürworten, um zukünftige Kosten abzudecken, möchten andere die Belastung möglichst gering halten. 6. Unrealistische Annahmen Überhöhte Einnahmeerwartungen oder zu optimistische Kostenschätzungen können zu finanziellen Engpässen führen. Ein realitätsnaher Ansatz ist essenziell, um unerwartete Defizite zu vermeiden. Um diese Probleme zu minimieren, sind eine sorgfältige Planung, transparente Kommunikation und eine professionelle Verwaltung unerlässlich.

SCHWIERIGKEITEN IN DER UMSETZUNG

Auch bei der Umsetzung des Wirtschaftsplans können verschiedene Herausforderungen auftreten, die eine planmäßige Durchführung erschweren. 1. Mangelhafte Zahlungsmoral Wenn Eigentümer ihre Hausgeldzahlungen nicht fristgerecht leisten oder in Zahlungsverzug geraten, entstehen finanzielle Engpässe. Dadurch können laufende Betriebskosten, Instandhaltungen oder Rücklagenzuführungen nicht wie geplant finanziert werden, was den gesamten Wirtschaftsplan beeinträchtigt. 2. Verzögerungen bei Maßnahmen Geplante Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten können sich aus verschiedenen Gründen verzögern – etwa durch lange Wartezeiten bei Handwerksbetrieben, Genehmigungsverfahren oder unerwartete technische Probleme. Solche Verzögerungen können Anpassungen am Wirtschaftsplan erforderlich machen. 3. Fehlende oder unzureichende Rücklagen Wenn die Rücklagen nicht ausreichen, um größere Instandhaltungen oder dringende Reparaturen zu finanzieren, müssen kurzfristige Sonderumlagen beschlossen werden. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn Eigentümer finanziell nicht auf eine solche zusätzliche Belastung vorbereitet sind. 4. Uneinigkeit über Kostenverteilung Bei ungeplanten Ausgaben oder notwendigen Anpassungen des Wirtschaftsplans kann es zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, wie die Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden sollen. Besonders in großen WEGs mit komplexen Eigentumsstrukturen kann dies zu langwierigen Diskussionen führen. Eine sorgfältige Überwachung der Umsetzung durch die Hausverwaltung oder den Verwaltungsbeirat ist essenziell. Zudem sind eine offene Kommunikation mit den Eigentümern, eine transparente Finanzführung sowie eine flexible Anpassung des Wirtschaftsplans bei unvorhergesehenen Ereignissen erforderlich.

FAZIT

Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine detaillierte Finanzplanung für das kommende Wirtschaftsjahr. Er legt die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben fest und bildet die Grundlage für die Verwaltung, Instandhaltung und den Betrieb des gemeinschaftlichen Eigentums. Finanziert wird er durch die monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Anschließend muss er von der Eigentümerversammlung beschlossen werden und gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Ein gut aufgestellter Wirtschaftsplan bietet zahlreiche Vorteile: Er sorgt für eine klare finanzielle Orientierung, schafft Transparenz über die wirtschaftliche Situation der WEG, unterstützt die Entscheidungsfindung, ermöglicht eine effektive Kostenkontrolle, dient der langfristigen Instandhaltungsplanung und gewährleistet eine faire Kostenverteilung. Dadurch trägt er maßgeblich zur finanziellen Stabilität der Gemeinschaft bei. Allerdings können bereits bei der Erstellung verschiedene Herausforderungen auftreten, darunter verspätete Vorlage, unzureichende Datenbasis, schwer kalkulierbare Kostenentwicklungen und mangelnde Transparenz. Auch in der Umsetzung können Probleme entstehen, etwa durch Zahlungsverzug einzelner Eigentümer, Kostenüberschreitungen, Verzögerungen bei notwendigen Maßnahmen oder unzureichende Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben. Um diesen Schwierigkeiten vorzubeugen, sind eine sorgfältige Planung, eine transparente Verwaltung und eine vorausschauende Finanzstrategie erforderlich. Offene Kommunikation mit den Eigentümern sowie eine flexible Anpassung des Wirtschaftsplans bei veränderten Bedingungen sind essenziell, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und das Vertrauen innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erhalten.

FRAGEN & ANTWORTEN

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WIE ERFOLGT DIE AUFTEILUNG DER KOSTEN AUF DIE EINZELNEN EIGENTÜMER?

Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümer erfolgt gemäß den im Wirtschaftsplan festgelegten Verteilungsschlüsseln. In der Regel basiert dies auf dem Miteigentumsanteil, sofern die Teilungserklärung oder ein Eigentümerbeschluss keine abweichende Regelung vorsieht. Betriebskosten können nach Verbrauch oder Wohneinheit umgelegt werden. Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Rücklagen werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt. Änderungen der Verteilungsschlüssel erfordern einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die genaue Aufschlüsselung ist im Wirtschaftsplan sowie in der Jahresabrechnung ersichtlich.

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WIE LANGE GILT DER WIRTSCHAFTSPLAN UND WANN TRITT ER IN KRAFT?

Der Wirtschaftsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, sofern die Eigentümergemeinschaft keine abweichende Regelung getroffen hat. Er tritt erst mit dem Beschluss der Eigentümerversammlung in Kraft. Gibt es Verzögerungen bei der Beschlussfassung, bleibt der vorherige Wirtschaftsplan vorläufig gültig, bis ein neuer beschlossen wird. Dies stellt sicher, dass die Hausverwaltung weiterhin Hausgeldzahlungen einfordern und laufende Kosten decken kann. Ein rückwirkender Beschluss ist grundsätzlich möglich, um den neuen Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr anzuwenden.

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WAS PASSIERT, WENN DER WIRTSCHAFTSPLAN VON DEN EIGENTÜMERN NICHT GENEHMIGT WIRD?

Wird der Wirtschaftsplan von der Eigentümerversammlung nicht genehmigt, bleibt grundsätzlich der bisherige Wirtschaftsplan in Kraft, bis ein neuer beschlossen wird. Dies stellt sicher, dass die Hausverwaltung weiterhin Hausgeldzahlungen einfordern und laufende Kosten decken kann. Die Verwaltung sollte die Ablehnungsgründe analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. In strittigen Fällen kann ein Eigentümer Beschlussersetzungsklage beim zuständigen Gericht einreichen. Ohne genehmigten Wirtschaftsplan fehlen jedoch eine verbindliche Kostenverteilung und Planungssicherheit für die WEG.

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INWIEWEIT IST DER WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DIE EIGENTÜMER BINDEND?

Der Wirtschaftsplan ist für die Eigentümer bindend, sobald er von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Er legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben fest und bestimmt die Höhe der monatlichen Hausgeldzahlungen, die alle Eigentümer entsprechend der festgelegten Verteilungsschlüssel entrichten müssen. Allerdings entfaltet der Wirtschaftsplan keine endgültige Abrechnungswirkung, da die tatsächlichen Kosten erst in der Jahresabrechnung genau erfasst werden. Weicht der Wirtschaftsplan erheblich von der Realität ab, können Anpassungen oder Nachzahlungen erforderlich sein.