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Hausverwaltung GmbH

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WEG-VERWALTUNG

Als erfahrener Partner für Eigentümergemeinschaften jeder Größe bieten wir eine effiziente und professionelle Verwaltung Ihrer Wohnanlage. Dank benutzerfreundlicher und optimierter Prozesse gewährleisten wir eine schnelle und zuverlässige Betreuung. Unsere standardisierten Abläufe ermöglichen eine nachhaltige Verwaltung, während unser Kundenportal Ihnen jederzeit und von überall Zugriff auf alle relevanten Dokumente bietet. Eine professionelle WEG-Verwaltung trägt maßgeblich zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei. Wir unterstützen Sie umfassend – von der Organisation der Eigentümerversammlungen über die Beratung in Versicherungsfragen bis hin zur Verwaltung aller finanziellen Angelegenheiten.

Darüber hinaus kümmern wir uns um die laufende Instandhaltung und Instandsetzung Ihrer Wohnanlage, koordinieren Handwerkerleistungen und sorgen für eine transparente Abrechnung aller Kosten. Unser Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Eigentümer so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine effiziente Bewirtschaftung der Immobilie sicherzustellen. Durch unsere regelmäßige Kommunikation bleiben Sie stets über alle wichtigen Entwicklungen informiert. Zudem legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eigentümern, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse Ihrer Gemeinschaft abgestimmt sind.

FRAGEN & ANTWORTEN

Schnell eine Antwort auf die wichtigsten Fragen erhalten. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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WIE WERDEN DIE HAUSGELDZAHLUNGEN DER    EIGENTÜMER VERWENDET

Das Hausgeld wird verwendet, um die regelmäßigen Betriebskosten zu decken und Rücklagen für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Strom und Wasser, Kosten für Hausmeister- und Reinigungsdienste sowie verschiedene Versicherungen.

Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kostenposten ist im Wirtschaftsplan enthalten, der von der Hausverwaltung erstellt wird.

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WIE KOMMEN BESCHLÜSSE IN EINER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT ZUSTANDE

Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden gemäß § 25 Abs. 1 WEG durch Mehrheitsentscheidung in der Eigentümerversammlung gefasst. Seit der WEG-Reform 2020 ist für die Beschlussfähigkeit keine Mindestanzahl anwesender Eigentümer mehr erforderlich. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht aus, sofern das Gesetz keine qualifizierte Mehrheit verlangt. Zudem können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren gemäß § 23 Abs. 3 WEG gefasst werden.

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WIE HÄUFIG FINDET EINE             EIGENTÜMERVERSAMMLUNG STATT

Eine Eigentümerversammlung muss laut § 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mindestens einmal jährlich stattfinden. Der Verwalter ist verpflichtet, diese einzuberufen. In besonderen Fällen, z. B. bei dringendem Entscheidungsbedarf, können zusätzliche Versammlungen einberufen werden. Falls kein Verwalter bestellt ist oder dieser untätig bleibt, können auch einzelne Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen eine Versammlung einberufen.

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WAS SIND SONDERUMLAGEN

Eine Sonderumlage ist eine außerordentliche finanzielle Belastung für die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch einen Beschluss erhoben wird. Sie dient der Deckung unvorhergesehener oder nicht durch die Instandhaltungsrücklage gedeckter Kosten, etwa für dringende Reparaturen oder Sanierungen. Die Höhe und Verteilung der Sonderumlage richten sich nach dem Miteigentumsanteil oder einer anders beschlossenen Verteilung im Einzelfall.